DHV Landesverband Brandenburg

unser Verband

Der DHV Landesverband Brandenburg e.V. ist ein Zusammenschluss von Freunden der Akkordeonmusik, Akkordeonorchestern, Ensembles, Solisten und Fachlehrern innerhalb des Landes Brandenburg.

Zweck des Verbandes ist die gemeinsame Pflege, Förderung und Verbreitung der Akkordeonmusik in ihren vielfältigsten Formen. Zu den Verbandsaufgaben gehören auch die musikalische Bildung der Jugend, Förderung des gemeinsamen Musizierens und die Weiterbildung der Mitglieder durch Lehrgänge, Beratungen und Schulungen. Der Landesverband vertritt die Interessen des Deutschen Harmonikaverbands e.V. gegenüber den Landesbehörden. Organe des Verbandes sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.


Der Landesverband besteht seit 1990, die Satzung können Sie hier downloaden.


Am 04. September 2021 fanden die letzten Wahlen statt. Seither setzt sich der Vorstand so zusammen:


Vorsitzender: Volker Gerlich, Schwanstr. 2, 03046 Cottbus, Tel: 0151 – 24 22 1234, volker.gerlich -at- gmx.de

stellv. Vorsitzender: Gregor Kliem, gregor.kliem -at- googlemail.com

Landesjugendleiter: Lars Linke linke.lars -at- gmx.de

Schriftführerin: Gudrun Block, gudrunblock -at- gmx.de

Öffentlichkeitsarbeit: Regine Bestle, info -at- dhv-brandenburg.de


sonstige Informationen

Update zum Transparenzregister: Antragsformular auf Gebührenbefreiung


Durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz wurde zum 1. August 2021 das Verfahren für eine mögliche Gebührenbefreiung für Gebühren ab dem laufenden Jahr 2021 erheblich vereinfacht.

Wir freuen uns, dass die Verbesserungen, für die wir uns als Bundesmusikverband in enger Abstimmung mit der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. , dem Deutschen Chorverband und zusammen mit einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis in den vergangenen Monaten intensiv eingesetzt haben, nun greifen.

Aktuell werden Briefe vom Transparenzregister versandt. Ein Antrag auf Gebührenbefreiung kann nunmehr mittels dieses Antragsformulars einfach gestellt werden.

Wenn – wie im Antragsformular vorgesehen – im Antrag auf Gebührenbefreiung die Verfolgung der nach den §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung steuerbegünstigten Zwecke versichert wird und das Einverständnis darüber erklärt wird, dass die registerführende Stelle beim Finanzamt eine Bestätigung der Verfolgung dieser steuerbegünstigten Zwecke einholen darf, bedarf es keiner weiteren Nachweise mehr im Hinblick auf die Bescheinigung der Verfolgung eines steuerbegünstigten Zweckes (vgl. § 24 Abs. 1 Sätze 2, 3 GwG). Im Falle der Inanspruchnahme einer Gebührenbefreiung sollte das ausgefüllte Antragsformular unterschrieben an die registerführende Stelle des Transparenzregisters zurückgesandt werden. Die Gebührenbefreiung wird dann dort geprüft und vermerkt, so dass Sie in Zukunft keine Gebührenbescheide mehr erhalten.

Wir möchten Ihnen und den in ihren Strukturen betroffenen Musikvereinigungen empfehlen, das Formular ausfüllen. Ein jetziges Ausfüllen des Formulars bedeutet, dass zukünftig kein Aufwand für die Vereine mehr notwendig ist.

Weitere Informationen gibt es unter www.transparenzregister.de.

Bei Fragen können Sie sich auch an gebuehr@transparenzregister.de oder 0800 12 34 340 wenden.

Mit freundlichen Grüßen

ANDREA WIESE, Landesmusikrat

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